Ihre persönlichen
Zugangsdaten bestehen aus dem
Aktenzeichen
und dem
Passwort.
Die Berechtigungsdaten werden Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt.
Die Bauherrenauskunft ist für folgende Verfahren verfügbar:
- Baugenehmigung nach § 63 SächsBO
- Baugenehmigung nach § 64 SächsBO
- Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO
- Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen
- Vorbescheid nach § 75 SächsBO
- Werbeanlagen
- Baulasten
Sie haben die Möglichkeit, folgende Informationen abzurufen:
-
Zeitlicher Ablauf:
Hier stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:
- Eingangsdatum
- Antragsdatum
- Datum der Entscheidung
-
Schriftverkehr:
Hier erhalten Sie einen Überblick über die an Sie gegangenen Schreiben, sowie die Information,
in welcher Reihenfolge die an der Entscheidung mitwirkenden Fachämter und Träger öffentlicher
Belange beteiligt wurden und zu welchem Zeitpunkt die beteiligten Ämter Stellung genommen haben